AGBs
Stand: Juli 2026
| Unternehmen | Solar und Elektrotechnik Dör GmbH |
|---|---|
| Anschrift | Bismarckstraße 57, 41542 Dormagen |
| info@elektro-doer.de | |
| Telefon | 0160 5977371 |
| Amtsgericht | Neuss |
| Handelsregister | HRB 24406 |
| USt-IdNr. | DE454158785 |
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Solar und Elektrotechnik Dör GmbH, Bismarckstraße 57, 41542 Dormagen, nachfolgend "Auftragnehmer", "wir" oder "uns" genannt, und ihren Kunden, nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber" genannt.
(2) Unsere Leistungen umfassen insbesondere die Planung, Beratung, Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichersystemen, Wallboxen und Ladeinfrastruktur, Ersatzstrom- und Notstromlösungen, elektrotechnischen Anlagen, Zählerschrankanlagen, SmartHome-Lösungen, Wärmepumpenanschlüssen sowie sonstigen elektrotechnischen Leistungen.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen wird.
(4) Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, insbesondere schriftliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsverzeichnisse, Nachträge oder gesonderte vertragliche Abreden, haben Vorrang vor diesen AGB.
(6) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
(7) Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten Subunternehmer, Nachunternehmer, Lieferanten und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt und wir den Auftrag schriftlich, per EMail oder in sonstiger Textform bestätigen oder mit der Ausführung der Leistung beginnen.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus unserem Angebot, der Auftragsbestätigung, etwaigen Anlagen, technischen Planungen, Leistungsverzeichnissen oder individuell getroffenen Vereinbarungen.
(4) Angaben in Prospekten, Datenblättern, Werbematerialien, auf unserer Website oder in sonstigen Unterlagen stellen keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind. Solar und Elektrotechnik Dör GmbH - AGB - Seite 2
(5) Technische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen und insbesondere aufgrund technischer Weiterentwicklung, Lieferfähigkeit, Herstellervorgaben, Netzbetreibervorgaben oder gesetzlicher Anforderungen erforderlich oder sinnvoll sind.
(6) Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Amortisationsangaben oder Aussagen zu Einsparungen bei Photovoltaikanlagen, Speichern, Wallboxen oder Energiemanagementsystemen sind unverbindliche Prognosen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert werden. Tatsächliche Ergebnisse hängen unter anderem von Wetter, Nutzerverhalten, Strompreisen, Netzbetreiberregelungen, technischen Einstellungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Planung und Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zum Gebäude, Dach, Zählerschrank, Hausanschluss, vorhandenen Elektroinstallationen, Verbrauchsdaten, Eigentumsverhältnissen sowie zu behördlichen oder netzbetreiberseitigen Anforderungen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass wir und unsere Erfüllungsgehilfen Zugang zu den zur Leistungserbringung erforderlichen Bereichen erhalten.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich, geräumt und sicher begehbar ist. Erforderliche Vorarbeiten, die nicht Teil unseres Leistungsumfangs sind, müssen rechtzeitig abgeschlossen sein.
(4) Soweit Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Denkmalschutzbehörden, Netzbetreibern oder sonstigen Dritten erforderlich sind und nicht ausdrücklich von uns übernommen werden, sind diese vom Kunden rechtzeitig einzuholen.
(5) Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden, die durch fehlende, unvollständige oder unrichtige Angaben, fehlende Zugänglichkeit, nicht abgeschlossene Vorarbeiten oder fehlende Genehmigungen entstehen, trägt der Kunde.
§ 4 Planung, Montage und Ausführung
(1) Die Planung, Montage, Installation und Inbetriebnahme erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, den Vorgaben der Hersteller sowie den technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers.
(2) Bei Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Wallboxen, Wärmepumpenanschlüssen und sonstigen elektrotechnischen Anlagen sind technische Anpassungen während der Ausführung möglich, wenn diese aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten vor Ort, Sicherheitsanforderungen, Herstellerangaben oder Vorgaben des Netzbetreibers erforderlich werden.
(3) Nicht sichtbare oder erst während der Ausführung erkennbare Mängel an der vorhandenen Bausubstanz, Dachkonstruktion, Elektroinstallation, Erdung, Zähleranlage, Leitungswegen oder sonstigen Anlagen des Kunden können zu Mehraufwand führen. Dieser Mehraufwand ist zusätzlich zu vergüten, sofern er nicht bereits ausdrücklich im Angebot enthalten ist.
(4) Der Kunde ist darüber informiert, dass bei Arbeiten an Bestandsanlagen zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden können, insbesondere Anpassungen am Zählerschrank, Überspannungsschutz, Hauptleitungssystem, Erdungssystem, Potentialausgleich oder an vorhandenen Stromkreisen.
(5) Termine für Inbetriebnahmen, Netzanschlüsse, Zählerwechsel, Freigaben oder sonstige Leistungen des Netzbetreibers hängen von Dritten ab. Für Verzögerungen, die durch Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Behörden, Hersteller, Lieferanten oder sonstige Dritte verursacht werden, haften wir nur, soweit wir diese zu vertreten haben.
§ 5 Überlassene Unterlagen, Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) An Angeboten, Planungen, Zeichnungen, Berechnungen, technischen Konzepten, Fotos, Dokumentationen, Leistungsverzeichnissen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
(2) Diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht noch für andere Zwecke verwendet werden.
(3) Kommt kein Vertrag zustande, sind vom Kunden erhaltene vertrauliche Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.
(4) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung das Recht, die von uns erstellten Unterlagen bestimmungsgemäß für die beauftragte Anlage oder Leistung zu nutzen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
(2) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht aufgrund gesetzlicher Sonderregelungen ein abweichender Umsatzsteuersatz gilt.
(3) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(5) Abschlagszahlungen, Anzahlungen oder Teilzahlungen können im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart werden. Übliche Zahlungspläne können insbesondere Anzahlungen bei Auftragserteilung, Teilzahlungen bei Materiallieferung oder Montagebeginn sowie Schlusszahlungen nach Fertigstellung oder Abnahme vorsehen.
(6) Skonto ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
(8) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener fälliger Forderungen zurückzuhalten.
(9) Werden nach Vertragsschluss erhebliche Kostensteigerungen bei Material, Löhnen, Energie, Transport, Lieferantenpreisen oder gesetzlichen Abgaben erkennbar, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die Leistung wesentlich verteuern, sind wir berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, sofern die Lieferung oder Leistung später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart.
§ 7 Lieferung, Lieferzeiten und Verzögerungen
(1) Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Der Beginn von Liefer- und Ausführungsfristen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt, erforderliche Unterlagen und Genehmigungen vorliegen und vereinbarte Anzahlungen fristgerecht geleistet wurden.
(3) Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Streik, Krankheit, Lieferengpässe, Materialmangel, Transportverzögerungen, behördliche Verzögerungen, Verzögerungen durch Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs.
(4) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz des dadurch entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
(5) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 8 Abnahme
(1) Soweit unsere Leistungen werkvertraglicher Natur sind, insbesondere Montage-, Installations-, Umbau- oder Inbetriebnahmeleistungen, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, wenn wir dem Kunden die Fertigstellung angezeigt haben und der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert.
(4) Die Inbetriebnahme, Nutzung oder Weiterverwendung der Anlage durch den Kunden kann als Abnahme gelten, sofern nicht wesentliche Mängel vorliegen.
(5) Die Abnahme kann auch in Teilabschnitten erfolgen, insbesondere bei umfangreichen Projekten oder getrennt nutzbaren Leistungen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Zugriff auf diese Waren nehmen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Vorbehaltsware nach den gesetzlichen Vorschriften herauszuverlangen.
(4) Bei Unternehmern bleibt das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.
§ 10 Gefahrübergang
(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.
(2) Bei Unternehmern geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben wurde oder unser Lager verlassen hat, sofern eine Versendung vereinbart ist.
(3) Bei Werkleistungen geht die Gefahr grundsätzlich mit Abnahme der Leistung auf den Kunden über.
(4) Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf ihn über.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss, bei Kaufverträgen über Waren grundsätzlich ab Erhalt der Ware.
(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Widerrufserklärungen sind zu richten an: Solar und Elektrotechnik Dör GmbH, Bismarckstraße 57, 41542 Dormagen, E-Mail: info@elektro-doer.de.
(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
(5) Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir dem Kunden alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich etwaiger Lieferkosten, mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat. Die Rückzahlung erfolgt binnen vierzehn Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung.
(6) Haben wir auf ausdrückliches Verlangen des Kunden bereits während der Widerrufsfrist mit der Ausführung von Dienstleistungen oder Werkleistungen begonnen, schuldet der Kunde uns im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(7) Das Widerrufsrecht kann bei bestimmten Leistungen ausgeschlossen sein oder vorzeitig erlöschen, insbesondere wenn eine Leistung vollständig erbracht wurde und der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und er seine Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
(8) Bei individuell nach Kundenspezifikation angefertigten oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittenen Waren kann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein.
§ 12 Mängelrechte, Gewährleistung und Herstellergarantien
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt.
(3) Bei Unternehmern setzen Mängelansprüche voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(4) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Der Kunde hat uns eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht bei Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderungen, Eingriffe Dritter, fehlende Wartung, äußere Einflüsse, Überspannung, Blitzschlag, unsachgemäße Nutzung, mechanische Beschädigungen oder Nichtbeachtung von Herstellerangaben verursacht wurden.
(7) Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich von uns oder dem jeweiligen Hersteller abgegeben werden. Herstellergarantien gelten ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
(8) Die Abwicklung von Herstellergarantien erfolgt nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers. Wir unterstützen den Kunden hierbei im zumutbaren Umfang, soweit dies vereinbart ist oder gesetzlich geschuldet wird.
§ 13 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt, soweit eine Beschränkung gesetzlich unzulässig wäre.
§ 15 Abtretung
(1) Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte abzutreten.
(2) Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen Zustimmung abtreten, sofern nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
§ 16 Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsdurchführung, Angebotserstellung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Projektabwicklung, Dokumentation, Netzbetreiberanmeldung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
(3) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 17 Änderungen, Nebenabreden und Schriftform
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungsbegehren, sind aus Nachweisgründen möglichst in Textform abzugeben.
§ 18 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Sofern gesetzlich erforderlich, wird der entsprechende Hinweis auf unserer Website bereitgestellt.
(2) Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.
§ 19 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart, unser Geschäftssitz.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 21 Genderklausel
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB teilweise die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung